QLC® – Quick Low Cost schnelle, kostengünstige Hinterlegung beim Patentamt
Die QLC®-Hinterlegung ermöglicht es, eine weltweite Priorität für eine Erfindung zu sichern. Dies wird durch die deutsche Gesetzgebung und internationale Verträge ermöglicht. Benötigt wird nur ein Antrag und die Beschreibung der Erfindung. Die Priorität gilt nur für die in dieser Beschreibung dargestellten technischen Merkmale. Auf der Grundlage der hinterlegten Unterlagen kann innerhalb eines Jahres nach dem Eingang beim Patentamt im In- und Ausland ein Patent nachgemeldet werden.
Vorteile der QLC®-Hinterlegung
- Die QLC®-Hinterlegung hat erstens den Vorteil, dass durch den frühen Einreichungstag sehr früh ein Zeitpunkt fixiert ist, ab dem Anmeldungen und Veröffentlichungen der eigenen Anmeldung nicht mehr entgegengehalten werden können. Dies gilt auch für eigene Veröffentlichungen.
- Zweitens kann und soll eine nach der QLC®-Hinterlegung durchgeführte reguläre Anmeldung im Inland und gegebenenfalls auch im Ausland, mit dem gesamten zusätzlichen Wissen angereichert werden, das in der Zwischenzeit zur Erfindung gesammelt wurde.
- Und drittens können mehrere QLC®-Hinterlegungen innerhalb eines Jahres genau den Fortschritt der Erfindung dokumentieren. Jede zur Erfindung gehörige zusätzliche Idee kann und sollte als eigenständige QLC®-Hinterlegung angemeldet werden, damit im späteren Patenterteilungsverfahren jeder Idee ihr eigener Prioritätszeitpunkt zugeordnet werden kann. Aus patentrechtlichen Gründen ist es dabei ratsam, wenn in jeder QLC®-Hinterlegung die gesamte Information aller vorhergehenden Anmeldungen enthalten ist.
Wir beraten Sie gerne zu eine QLC-Strategie für Ihr Unternehmen. Wenn Sie selbst eine Hinterlegung einreichen wollen, hilft Ihnen dabei der Link qlc.de.